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Der Preis wird verliehen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels eines Massenspektrometers.
Der Preis ist ein Nominierungspreis. Die Preisträger werden dem Vorstand der Stiftung von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Das Auswahlverfahren liegt bei der Jury, muß aber für den Vorstand transparent sein bzw. transparent gemacht werden.
Der Preis wird anlässlich der Jahrestagung der ”Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope e. V.”, abgekürzt ASI, verliehen. Er besteht aus einer Urkunde (wahlweise eine Medaille) und einer finanziellen Zuwendung.
Der Vorstand der ASI e. V. ernennt eine ehrenamtlich tätige Jury aus 3 angesehenen Wissenschaftlern, möglichst aus verschiedenen Fachgebieten des Anwendungsbereichs (z.B. Medizin, Pharmakologie, Ökologie, Geochemie, Bodenkunde, Biochemie, o.ä), die dem Vorstand der Stiftung jährlich einen preiswürdigen Kandidaten vorschlägt. Ein geeigneter Kandidat kann der Jury auch von einem im Fachgebiet tätigen, renommierten Wissenschaftler vorgeschlagen werden.
Der Vorstandsbeschluß über den jährlichen Kandidaten muß im Vorstand einstimmig erfolgen. Ist Einstimmigkeit nicht zu erreichen, entscheidet der Stifter, nach seinem Tod das Kuratorium.
Als Preisträger nominiert werden kann jeder/jede, der/die herausragende wissenschaftliche oder technische (methodische) Arbeit auf dem angegebenen Arbeitsgebiet geleistet hat.
Insbesondere kann dies eine Diplom- oder Promotions-Arbeit sein. Auch herausragende Publikationen oder andere, anerkannte Leistungen im Fachgebiet können zur Qualifizierung herangezogen werden. Das Alter des Preisträgers soll nur in Ausnahmefällen 40 Jahre überschreiten.
Die finanzielle Ausstattung des Preise ergibt sich aus den Erträgen der Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung. Sie soll zwischen 4.0 % und 8.0 % des jeweiligen Stiftungsvermögens liegen, also zum Zeitpunkt der Errichtung mindestens ca. € 2000.-- betragen.
Höhere Stiftungserträge fallen nach Abzug der Preissumme an das Stiftungsvermögen. Die konkrete Höhe der jährliche Zuwendung wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium festgelegt. Falls sich ausreichende Mittel angesammelt haben, können in Ausnahmefällen jährlich auch zwei Preise verliehen werden bzw. kann die maximale Preissumme auf zwei Kandidaten verteilt werden.
Falls die Erträge der Stiftung für die Ausschüttung des Mindestbetrags nicht ausreichen (ohne das Stiftungsvermögen anzugreifen), kann die Verleihung des Preises für ein Jahr ausgesetzt werden. Der Stifter hat jedoch zu seinen Lebzeiten immer die Möglichkeit, den fehlenden Betrag nachzuschießen. Auch Vorstand und Kuratorium können zusätzliche Mittel für die Stiftung einwerben.
Dieses Dokument ist Bestandteil der Satzung.
Die Jury:
Dr. G. von Unruh 2. Medizinische Universitäts-Klinik, Universität Bonn (Emeritus, Vorsitzender)
Prof. Dr. H. Ziegler Institut für Botanik und Mikrobiologie, TU München (Emeritus)
Prof. Dr. Michael Böttcher Institut für Ostseeforschung Warnemünde
Die Jury wird vom Vorstand der ”Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope” für jeweils drei Jahre ernannt.
Koordinatorin und Ansprechpartnerin für Ihre Vorschläge:
Dr. Anette Giesemann Institut für agrarrelevante Klimaforschung Johann Heinrich von Thünen Institut (vTI) Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei Bundesallee 50, D - 38116 Braunschweig Tel.: +49-531 596 2538, Fax : +49-531 596 2599
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