Regelungen rund um den Isotopenpreis

 

 

 

Regelungen rund um den Isotopenpreis

 

 

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Der Preis wird verliehen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Anwendung stabiler oder sehr langlebiger Isotope mittels eines Massenspektrometers.

Der Preis ist ein Nominierungspreis. Die Preisträger werden dem Vorstand der Stiftung von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Das Auswahlverfahren liegt bei der Jury, muss aber für den Vorstand transparent sein bzw. transparent gemacht werden.

Der Preis wird anlässlich einer Jahrestagung der ”Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope e. V.”, abgekürzt ASI, verliehen. Er besteht aus einer Urkunde und einer finanziellen Zuwendung.

Der Vorstand der ASI e. V. ernennt eine ehrenamtlich tätige Jury aus angesehenen Wissenschaftlern, möglichst aus verschiedenen Fachgebieten des Anwendungsbereichs (z.B. Medizin, Pharmakologie, Ökologie, Geochemie, Bodenkunde, Biochemie, o.ä.). Aus dem Kreis der Jurymitglieder wird eine Gruppe von drei Mitgliedern beauftragt, dem Vorstand der Stiftung einen preiswürdigen Kandidaten vorzuschlagen. Ein geeigneter Kandidat kann der Jury auch von einem im Fachgebiet tätigen, renommierten Wissenschaftler vorgeschlagen werden.

Der Vorstandsbeschluß über den Preisträger muss im Vorstand der Stiftung einstimmig erfolgen. Ist Einstimmigkeit nicht zu erreichen, entscheidet der Stifter; nach seinem Tod das Kuratorium.

Als Preisträger nominiert werden kann jeder/jede, der/die herausragende wissenschaftliche oder technische (methodische) Arbeit auf dem angegebenen Arbeitsgebiet geleistet hat.

Insbesondere kann dies eine Diplom- oder Promotions-Arbeit sein. Auch herausragende Publikationen oder andere, anerkannte Leistungen im Fachgebiet können zur Qualifizierung herangezogen werden. Das Alter des Preisträgers soll nur in Ausnahmefällen 40 Jahre überschreiten.

Die finanzielle Ausstattung des Preise ergibt sich aus den Erträgen der Dr.-Karleugen-Habfast-Stiftung. Sie soll zwischen 4.0 % und 8.0 % des jeweiligen Stiftungsvermögens liegen, also zum Zeitpunkt der Errichtung mindestens ca. € 2000.-- betragen.

Höhere Stiftungserträge fallen nach Abzug der Preissumme an das Stiftungsvermögen. Die konkrete Höhe der jeweiligen Zuwendung wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium festgelegt. Falls sich ausreichende Mittel angesammelt haben, können in Ausnahmefällen auch zwei Preise verliehen werden bzw. kann die maximale Preissumme auf zwei Kandidaten verteilt werden.

Falls die Erträge der Stiftung für die Ausschüttung des Mindestbetrags nicht ausreichen (ohne das Stiftungsvermögen anzugreifen), kann die Verleihung des Preises für ein Jahr ausgesetzt werden. Der Stifter hat jedoch zu seinen Lebzeiten immer die Möglichkeit, den fehlenden Betrag nachzuschießen. Auch Vorstand und Kuratorium können zusätzliche Mittel für die Stiftung einwerben.

Dieses Dokument ist Bestandteil der Satzung.

Die Nominierung der Preisträger des Isotopen-Preises erfolgt durch eine von der Arbeitsgemeinschaft Stabile Isotope ernannte unabhängige Jury.

Der Jury gehören an:

  • Prof. Dr. Gerd von Unruh, Göttingen
  • Prof, Dr. Michael Böttcher, Rostock
  • Prof. Dr. Alexander Knohl, Göttingen
  • Prof. Dr. Hans Schnyder, Freising
  • Prof. Dr. Gerhard Gebauer, Bayreuth
  • Prof. Dr. Klaus Dieter Wutzke, Rostock

Jeweils drei Juroren bilden die Jury, die die eingereichten Arbeiten bewertet.

Wurde ein Kandidat/eine Kandidatin aus dem Umfeld eines der Juroren nominiert, scheidet dieser Juror für die Begutachtung aus.

Die Zusammensetzung der Jury wird so gewählt, dass die Fachbereiche, aus denen die eingereichten Arbeiten kommen, abgedeckt sind.

 

Koordinatorin und Ansprechpartnerin für Ihre Vorschläge:

 

Dr. Anette Giesemann
Institut für Agrarrelevante Klimaforschung Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei
Bundesallee 50
D-38116 Braunschweig
Tel.: +49-531 596 2538
Fax : +49-531 596 2699
www.vti.bund.de/de/institute/ak/