Informationen zu den Reisebeihilfen

 

 

Informationen zu den Reisebeihilfen

 

 

Richtlinien für die Gewährung von Reisebeihilfen durch die ASI / GASIR (Stand 07/2002):

  1. Die ASI/GASIR kann auf Antrag jüngeren Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern (in der Regel bis zum Alter von 30 Jahren) als Unterstützung für die Teilnahme an den Jahrestagungen der ASI/GASIR Reisebeihilfen gewähren.
     
  2. Mit der Reisebeihilfe sollen Tagungs- und Reisekosten abgedeckt werden. Die Reisebeihilfe wird bis zu einem jährlich nach Maßgabe der Kassenlage vom Vorstand festzusetzenden Maximalbetrag (z.Z. € 110.--) gewährt.
     
  3. Über die Bewilligung einer Reisebeihilfe entscheidet der Vorstand ggf. unter Zuziehung von Gutachtern.
     
  4. Der Antrag auf Reisebeihilfe ist bis zu der im 1. Zirkular jeder jeweiligen Jahrestagung angegebenen Frist und unter Beachtung der nachfolgenden Punkte 5 bis 8 formlos bei der/dem 1. Vorsitzenden der ASI / GASIR unter Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse sowie des Geburtsdatums und der aktuellen Tätigkeit einzureichen.
     
  5. Eine Reisebeihilfe kann einer Wissenschaftlerin / einem Wissenschaftler in der Regel nur einmal gewährt werden.
     
  6. Voraussetzung für die Gewährung einer Reisebeihilfe ist die aktive Teilnahme (Poster- oder Vortragspräsentation) an der ASI/GASIR-Jahrestagung.
     
  7. Dem Antrag auf Gewährung einer Reisebeihilfe ist beizufügen:
     
    • Eine Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers, dass sie / er von keiner anderen Stelle eine Unterstützung für die Teilnahme an der ASI/GASIR-Jahrestagung erhält.
       
    • Eine Bestätigung des Betreuers / Institutsleiters aus der hervorgeht, dass seitens der betreuenden Institution / Hochschule keine Reisebeihilfe für die Teilnahme an der ASI/GASIR-Jahrestagung gewährt wird.
       
    • Eine Liste der Veröffentlichungen oder eines Exemplars (Kopie) der Diplomarbeit / Dissertation, ggf. auch eine Kurzbeschreibung des aktuellen Arbeitsgebietes (maximal 1/2 Seite).
       
    • Die Kurzfassung (Abstract) des wissenschaftlichen Beitrages der Antragstellerin / des Antragstellers zur jeweiligen Jahrestagung der ASI/GASIR.
       
    • Eine Aufstellung der Tagungs- und Reisekosten. Als Reisekosten sind dabei anzusetzen: Kosten der Hin- und Rückfahrt vom Beschäftigungs- zum Tagungsort mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse.
       
    • Die Bankverbindung der Antragstellerin / des Antragstellers.
       
  8. Die Antragsteller werden bei Aussendung des 2. Zirkulares, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Tagung über die Entscheidung des Vorstandes unterrichtet.