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Richtlinien für die Gewährung von Reisebeihilfen durch die ASI / GASIR (Stand 07/2002):
- Die ASI/GASIR kann auf Antrag jüngeren Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern (in der Regel bis zum Alter von 30 Jahren) als Unterstützung für die Teilnahme an den Jahrestagungen der ASI/GASIR Reisebeihilfen gewähren.
- Mit der Reisebeihilfe sollen Tagungs- und Reisekosten abgedeckt werden. Die Reisebeihilfe wird bis zu einem jährlich nach Maßgabe der Kassenlage vom Vorstand festzusetzenden Maximalbetrag (z.Z. € 110.--) gewährt.
- Über die Bewilligung einer Reisebeihilfe entscheidet der Vorstand ggf. unter Zuziehung von Gutachtern.
- Der Antrag auf Reisebeihilfe ist bis zu der im 1. Zirkular jeder jeweiligen Jahrestagung angegebenen Frist und unter Beachtung der nachfolgenden Punkte 5 bis 8 formlos bei der/dem 1. Vorsitzenden der ASI / GASIR unter Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse sowie des Geburtsdatums und der aktuellen Tätigkeit einzureichen.
- Eine Reisebeihilfe kann einer Wissenschaftlerin / einem Wissenschaftler in der Regel nur einmal gewährt werden.
- Voraussetzung für die Gewährung einer Reisebeihilfe ist die aktive Teilnahme (Poster- oder Vortragspräsentation) an der ASI/GASIR-Jahrestagung.
- Dem Antrag auf Gewährung einer Reisebeihilfe ist beizufügen:
- Eine Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers, dass sie / er von keiner anderen Stelle eine Unterstützung für die Teilnahme an der ASI/GASIR-Jahrestagung erhält.
- Eine Bestätigung des Betreuers / Institutsleiters aus der hervorgeht, dass seitens der betreuenden Institution / Hochschule keine Reisebeihilfe für die Teilnahme an der ASI/GASIR-Jahrestagung gewährt wird.
- Eine Liste der Veröffentlichungen oder eines Exemplars (Kopie) der Diplomarbeit / Dissertation, ggf. auch eine Kurzbeschreibung des aktuellen Arbeitsgebietes (maximal 1/2 Seite).
- Die Kurzfassung (Abstract) des wissenschaftlichen Beitrages der Antragstellerin / des Antragstellers zur jeweiligen Jahrestagung der ASI/GASIR.
- Eine Aufstellung der Tagungs- und Reisekosten. Als Reisekosten sind dabei anzusetzen: Kosten der Hin- und Rückfahrt vom Beschäftigungs- zum Tagungsort mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse.
- Die Bankverbindung der Antragstellerin / des Antragstellers.
- Die Antragsteller werden bei Aussendung des 2. Zirkulares, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Tagung über die Entscheidung des Vorstandes unterrichtet.
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